Verkaufs - und Lieferbedingungen

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​​1. Anwendung:

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liefert der Verkäufer zu den unten genannten Bedingungen. 

2. Verkäuferangebot:

Angebote des Verkäufers, die keine spezifische Annahmefrist angeben, verfallen, sofern die entsprechende Annahme durch den Käufer nicht innerhalb von 60 Arbeitstagen ab dem Datum des Angebots beim Verkäufer eingegangen ist. Alle Preise sind in dänischen Kronen angegeben und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. 

Wir behalten uns vor, die Angebotspreise sowohl vor als auch nach der Annahme zu ändern, unter Berücksichtigung von Änderungen der Materialpreise, der Preise von Zulieferern, Ânderungen der staatlichen Abgaben, Wechselkursschwankungen, Lohnerhöhungen und anderer Faktoren. Falls sich die Art der Lieferung ândert oder die Kosten des Verkäufers aufgrund von Handlungen des Käufers auf andere Weise steigen, behalten wir uns das Recht vor, den im Vertrag festgelegten Preis anzupassen.

Die Verpackung erfolgt auf Kosten des Käufers, sofern nicht ausdrücklich angegeben ist, dass sie im Preis inbegriffen ist. Die Verpackung wird nur nach gesonderter Vereinbarung zurückgenommen.  

3. Lieferung:

Alle Waren werden ab Werk geliefert. Der versand und die Lieferung vom Ort des Verkäufers erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies gilt, unabhängig davon, ob der Verkäufer die Lieferung selbst oder durch Dritte gemäss einer gesonderten Verinbarung mit dem Käufer durchführt.

4. Leistung des Verkäufers:

Die Leistung des Verkäufers umfasst nur die im Angebot spezifizierten Teile und Waren. 

Alle Zeichnungen, Spezifikationen und ähnliches, die vom Verkäufer vor oder nach Vertragsabschluss ausgehändigt wurden, bleiben Eigentum des Verkåufers und dürfen ohne schriftliche Vereinbarung weder weitergegeben noch kopiert oder anderweitig missbraucht werden. 

Das gelieferte Material darf ebenfalls nicht nachgebildet, kopiert oder Dritten zu diesem Zweck überlassen werden.  

5. Eigentumsvorbehalt:

Das gelieferte Material bleibt Eigentum des Verkäufers, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist, soweit ein solcher Eigentumsvorbehalt nach geltendem Recht wirksam ist. 

Der Käufer ist verpflichtet, das gelieferte Material versichert zu halten, bis das Eigentum auf den Käufer übergeht.  

6. Zahlungsbedingungen:

Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen. Der Rechnungsbetrag muss jedoch spätestens zu dem Zeitpunkt gezahlt werden, zu dem das gelieferte Material physisch beim endgültigen  Empfänger des Materials angebracht oder anderweitig in seine Obhut ûbergeben wird. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 2% pro angefangenem Monat ab dem Fälligkeitstag berechnet. 

Verzögerte Zahlungen stellen ausserdem eine erhebliche Verletzung dar, die es dem Verkäufer ermöglicht, den Liefervertrag zu kündigen und Schadensersatzansprüche für den erlittenen Verlust geltend zu machen. 

Der Käufer ist nicht berechtigt, mit etwaigen Gegenforderungen gegenüber dem Verkäufer aufzurechnen, die vom Verkäufer nicht schriftlich anerkannt wurden, und hat kein Recht, einen Teil des Kaufpreises aufgrund von Gegenforderungen jeglicher Art zurückzuhalten. 

7. Lieferzeit:

Die Lieferzeit wird nach Vereinbarung festgelegt. Sofern nichts über die Lieferzeit vereinbart wurde, obliegt es dem Verkäufer, diese festzulegen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt eine Verzögerung der Lieferzeit um 14 Tage aufgrund von Umständen, die dem Verkäufer zuzuschreiben sind, in jeder Hinsicht als rechtzeitige Lieferung, so dass der Käufer aus diesem Grund keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann. 

Unterlässt der Käufer es, das Material nach Eintritt der Lieferzeit abzuholen, ist der Verkäufer berechtigt, es bestmöglich an Dritte zu verkaufen und seinen Restanspruch gemäss dem Vertrag gegenüber dem Käufer geltend zu machen. 

8. Mängel und Beanstandungen:

Bei Lieferung hat der Käufer unverzüglich eine Prüfung des gelieferten Materials gemäss den Anforderungen der ordnungsgemässen Geschäftspraxis durchzuführen. 

Wenn der Käufer einen Mangel geltend machen möchte, muss er dem Verkäufer unverzüglich nach Feststellung, des Mangels oder nachdem der Mangel hätte festgestellt werden müssen, schriftlich darüber informieren und den Mangel angeben. 

Wenn der Käufer den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen und nicht wie angegeben reklamiert, kann er den Mangel später nicht geltend machen. 

Nach Wahl des Verkäufers werden Mängel am gelieferten Material behoben oder das Material wird erneut geliefert. Arbeitskosten und eventuelle Fahrtkosten in diesem Zusammenhang gehen zu Lasten des Kunden. Der Verkäufer haftet daher nur für Materialkosten.

Hat der Käufer den Mangel nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Lieferdatum gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht, kann er ihn später nicht mehr geltend machen. Für ausgetauschte oder reparierte Teile übernimmt der Verkäufer dieselben Verpflichtungen wie für das ursprünglich gelieferte Material für einem Zeitraum von 6 Monaten, wobei die Haftung des Verkäufers für Mängel in keinem Fall über 1 Jahr ab dem ursprünglichen Lieferdatum hinausgehen kann. 

Ânderungen oder Eingriffe in das gelieferte Material ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers entbinden den Verkäufer von jeder Verpflichtung. 

9. Haftungsbeschränkung:

Ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Verkäufer darf nicht den Rechnungsbetrag für das verkaufte Objekt überschreiten. 

Der Verkäufer haftet nicht für Betriebsverluste, Gewinnverluste oder andere indirekte Verluste im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschliesslich indirekter Verluster, die sich aus Verzögerungen oder Mängeln des verkauften Materials ergeben. Die folgenden Umstände führen zur Befreiung von der Haftung des Verkäufers, sofern sie die Erfüllung des Vertrags verhindern oder unzumutbar erschweren: 

Arbeitskämpfe und alle anderen Umstände, die die Parteien nicht kontrollieren können, wie Feuer Krieg, Mobilisierung oder unvrhergesehene militärische Einberufungen von vergleichbarem Umfang, Requirierung, Beschlagnahme, Devisenbeschränkungen, Aufstände und Unruhen, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenknappheit, Beschränkungen bei Treibstoff sowie Mängel oder Verzögerungen bei Lieferungen von Zulieferern, die auf einen der in diesem Punkt genannten Umstände zurückzuführen sind.

Die hier genannten Umstände, die vor Abgabe des Angebots/Abschluss des Vertrags eingetreten sind, gühren nur dann zur Befreiung von der Haftung, wenn ihr Einfluss auf die Vertragserfüllung zu diesem Zeitpunkt nicht vorhersehbar war.

10. Rücksending:

Das verkaufte Material wird nur nach vorheriger schriftlicher Verinbarung zurückgenommen. In den Fällen, en denen der Käufer berechtigt ist, den Kaufvertrag zu kündigen oder wenn das verkaufte Material zum Umtausch oder zur Behebung von Mängeln an den Verkäufer zurückgeschicht wird, muss das verkaufte Material in der Originalverpackung und auf Kosten und Gefahr des Käufers an der Verkäufer zurückgesandt werden. Soweit dem Verkäufer Versandkosten usw. entstehen, ist der Verkäufer berechtigt, diese vom Käufer erstattet zu verlangen und mit etwaigen Ansprüchen des Käufers gegenüber dem Verkäufer zu verrechnen. Nach Abschluss der Reparatur oder des Austauscht ist der Käufer verpflichtet, den reparierten oder ausgetauschten Gegenstand auf eigene Kosten und Gefahr beim Verkäufer abzuholen. 

11. Haftung für durch die Ware verursachte Schäden (Produkthaftung):

Der Käufer hat den Verkäufer in dem umfang schadlos zu halten, in dem der Verkäufer gegenüber Dritten für Schäden und Verluste haftet, für die der Verkäufer nach den Bestimmungen dieses Abschnitts nichts gegenüber dem Käufer haftet. 

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch das Material verursacht werden:

a) an Immobilien oder beweglichem Eigentum, die während des Besitzes des Materials durch den Käufer auftreten. 

b) an Produkten, die vom Käufer hergestellt wurden, oder an Produkten, in denen diese verwendet werden, oder für Schäden an Immobilien oder beweglichem Eigentum, die durch diese Produkte aufgrund des Materials verursacht werden. 

Der Verkäufer haftet nicht für Betriensverluste, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Verluste om Zusammenhang mit dem Vertrag, einschliesslich indirekter verluste, die auf Verzögerungen oder Mängel in der gelieferten Ware zurückzuführen sind. Diese Beschränkungen der Haftung des Verkäufers gelten nicht, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. 

Falls Dritte Ansprüche gegen eine der Parteien auf Schadenersatz gemäss diesem Abschnitt geltend machen, muss diese Partei die andere Partei unverzüglich darüber informieren. 

Der Verkäufer und der Käufer sind gegenseitig verpflichtet, sich vor dem Gericht oder Schiedsgericht verklagen zu lassen, das Ansprüche auf Schadenersatz behandelt, die gegen eine der Parteien aufgrund eines Schadens oder Verlusts erhoben werden, der angeblich durch das Material verursacht wurde. Das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer wird jedoch immer durch Schiedsverfahren gemäss Abschnitt 15 geregelt. 

12. Software - programmlizenz:

Der Abschluss von Software-Lizenzvereinbarungen gewährt dem Käufer ausschliesslich das Recht, die Programme gemäss einer seperaten Lizenzverinbarung zu nutzen. Dieses Recht kann nicht an Dritte übertragen werden, und der Käufer ist nicht berechtigt, die Programme zu kopieren oder an Dritte weiterzugeben. 

13. Übertragung von Rechten und Pflichten:

Der Verkäufer ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen. 

14. Rechtswahl:

Im Übrigen gilt für die Lieferungen des Verkäufers das dänische Recht im Allgemeinen und das Kaufrecht mit den jeweils aktuellen und letzten Änderrungen im Besonderen. 

15. Streitigkeiten:

Jede Meinungsverschiedenheit zwischen den Parteien, die nicht auf gütliche Weise gelöst werden kann, wird entweder durch Schiedsgericht oder vor ordentlichen Gerichten nach Wahl des Verkäufers entschieden. 

Wenn der Fall vor einem Schiedsgericht entschieden werden soll, gilt das dänische Schieddsgerichtsgesetz Nr. 181 vom 24. Mai 1972 in seiner jeweils aktuellen Fassung. 

Falls der Verkäufer entscheidet, dass eine Streitigkeit vor den ordentlichen Gerichten entschieden werden soll, gilt der Gerichtsstand am Sitz des Verkäufers, nämlich das Gericht in Sønderborg. 

Sundsnæs 6A, 6300 Gråsten, TLF. 73685030, mobil 29269440

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